Kreisverband Imker Forchheim e.V.

Informations- und Schulungszentrum der Imkerei
im Landkreis Forchheim / Fränkische Schweiz

Corona zwingt Imker zum Handeln: alle Veranstaltungen 2020 abgesagt

Für die Veranstaltungen im Informations- und Schulungszentrum der Imkerei im Landkreis Forchheim / Fränkische Schweiz werden auf Grund der Corona-Pandemie andere Wege beschritten. Der Kreislehrbienenstand Lützelsdorf bleibt geschlossen. Entsprechend der Nachfrage werden unsere sechs Imkervereine im Landkreis Forchheim im kleinen Kreis bzw. über Imkerpaten entsprechende Angebote organisieren. Bitte wenden Sie sich an die Imkervereine – siehe https://www.infoimker.de/kreisverband-imker-forchheim-e-v/mitgliedsvereine/

Nach langen, klärenden Diskussionen sind die Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte 2020 von Juli bis Dezember ersatzlos ausgesetzt. Wir haben uns dies im Kreisverband Imker Forchheim e.V. nicht leicht gemacht. Nach Rücksprache mit vielen Betroffenen, mit dem Bayrischen Landesverband Imker und den zuständigen Behörden wurde der Beschluss gefasst. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen in 2021 wieder unter „regulären“ Bedingungen Veranstaltungen durchführen zu können. Wir informieren zeitnahe auf www.infoimker.de. Siehe auch die Einleitung oben.

Zusammenfassend zeigt sich folgendes Bild:

Die Veranstaltungen bis einschließlich Juni 2020 wurden schon abgesagt bzw. verschoben. Nun haben sich zwar die Einschränkungen gelockert und in vielen Bereichen ist wieder einiges möglich. Wir lesen täglich darüber. Sichere Vorgaben sind die Abstandsreglung, das Tragen von NasenMund-Schutz und Hygienemaßnahmen.

Unter Berücksichtigung dieser z.Zt. bekannten und vorliegenden Regelungen ist für den Kreisverband Imker Forchheim e.V. eine zugelassene Veranstaltung aus unserer Sicht nicht durchführbar bzw. für uns nicht organisierbar.

Anfängerkurs 2019

Unser Veranstaltungsort Kreislehrbienenstand Lützelsdorf ist für bis 60 Teilnehmer konzipiert – siehe Bild. Abstandvorgabe erlaubt jetzt 10 bis 15 Teilnehmer. Wobei hier der frei zu haltende Begehweg die Teilnehmerzahl noch einschränken würde. Nach vorliegenden Anmeldungen müssten wir aus einer Veranstaltung zwei, drei oder noch Weitere organisieren. Veranstaltungen im Freien, eine mögliche Alternative, schließen sich aus. Die Maskenpflicht, sicherlich sinnvoll, halten wir für uns Imker im vorliegenden Falle für nicht praktikabel bei den Veranstaltungen von drei Stunden bzw. über den ganzen Tag. Sicherlich eine subjektive Einschätzung auf unseren Sachstand fokussiert. Hygienevorgaben, bei angebotenen Getränken, Essensausgabe bei Tages Veranstaltungen, Blick ins Bienenvolk und mehreren Pausen, sind für uns nur mit erheblichen Aufwand, wenn überhaupt, organisierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass ein WC, das enge Bienenhaus und die Außenanlagen ins Hygienekonzept eingebunden werden müssten.

Um die Problematik zu verdeutlichen siehe die nachfolgende Antwort vom Corona-Team-LRA-Forchheim auf unsere Anfrage hin:

„Für Veranstaltungen im Rahmen der o.g. Bildungseinrichtungen sind  folgende Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen  zwingend zu beachten:

  • Personen mit Erkältungssymptome sind nicht zugelassen.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich  identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden oder den  Dozentinnen / Dozenten zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten der  Teilnehmenden bzw. der Dozentinnen / Dozenten (Name, Vorname, Wohnort,  Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/Kursdauer)  auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermittelt werden;  Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen  können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt  werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch  länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats  nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck  verwendet werden. Die/Der Dozentin / Dozent hat den Teilnehmenden bei  Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine  datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO in geeigneter  Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
  • Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger  Allgemein- und ggf, Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der  Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
  • Für Kurse im Bereich des Breiten- und Freizeitsports sowie zu  Individualsportarten wird auf die geltenden Beschränkungen in der  BayIfSMV verwiesen.
  • Veranstaltungen, die Körperkontakt erfordern, sind untersagt. Soweit erforderlich und infektionsschutzrechtlich vertretbar kann die  zuständige Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmen von dieser Untersagung,  ggf. mit Auflagen, genehmigen.
  • Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 m zwischen den  Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten.  Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und sind ggf. weitere  erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.
  • Die Gruppengröße sollte möglichst so gewählt, werden, dass die  Voraussetzungen für den o. g. Mindestabstand geschaffen werden können.  Ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen.
  • Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  • Die Gruppenarbeit ist nicht zugelassen.
  • Kein Austausch von Arbeitsmaterialien und das Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden.
  • Keine Gruppenbildung vor, während oder nach der Veranstaltung.
  • Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
  • Die Möglichkeit zum Hände waschen mit Flüssigseife und  Papierhandtücher ist bereit zu stellen und die Teilnehmer sind mittels  Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
  • Bei Veranstaltungen, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen  abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem  festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen  Kursleiter/Dozenten betreut wird.
  • Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare  Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zu Verfügung gestellt werden – sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung ist im Beherbergungsbetrieb das Hygienekonzept für die Hotellerie zu beachten.
  • Bei ganztägigen Veranstaltungen mit Verpflegung ist das Hygienekonzept der Gastronomie zu beachten.
  • Es sind geeignete Regeln für die Benutzung der Sanitäranlagen zu  entwickeln, die gewährleisten, dass die sanitären Anlagen nur einzeln  aufgesucht und diese nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert  werden.
  • Soweit Kinderbetreuung Bestandteil eines Kursangebots ist, ist diese in möglichst kleinen Gruppen durchzuführen. Es dürfen nur Kinder  betreut werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Die  Dokumentationspflichten gelten entsprechend. Die Räume und benutzten  Gegenstände sind regelmäßig zu reinigen. Die üblichen Hygieneregeln  (insb. Händewaschen) sind zu beachten. Anhaltspunkte für die Einhaltung  der Hygieneregeln können der Handreichung für die Kindertagesbetreuung  in Zeiten des Coronavirus des Bayerischen Staatsministeriums für  Familie, Arbeit und Soziales entnommen werden.
  • Weitere Informationen zum Unterrichtsbetrieb finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

Wir glauben hier wird die Brisanz deutlich. Für uns nicht machbar. Zumal diese Vorgaben jetzt gelten und in absehbarer Zeit weiter verändert werden können, je nach Verlauf der Pandemie. Nochmals bitten wir um Verständnis, wünschen allen alles Gute in dieser ungewöhnlichen Zeit, bleibt gesund!

Text und Bild: Wolf-Dietrich Schröber