Das Ausbringen von Zuckerrübensaatgut im Landkreis Forchheim steht an. Eine Möglichkeit ist, dass Saatgut mit Neonikotinoide zu behandeln. Neonikotinoide sind hochwirksame Insektizide, Nervengifte, hoch toxisch. Auf EU-Ebene wurden Neonikotinoide verboten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat dies in Deutschland umgesetzt. Nun aber über einer Notfallzulassung wieder genehmigt – mit Auflagen. Es werden die Bundesländer ermächtigt, rechtlich verbindliche Maßnahmen über eine Allgemeinverfügung festzulegen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) hat dies getan und im Bay. Staatsanzeiger veröffentlicht.
In der Allgemeinverfügung steht, dass das Institut für Bienenkunde und Imkerei, die regionalen Imkervereine und die Bienensachverständige vom Monopolist Südzucker, der das Saatgut verkauft, zu informieren sind. Und das die ausbringenden Landwirte verpflichtet sind, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft (AELF) zu informieren.
So schön – so praxisfern!
Eine Nachfrage von uns ergab, dass von sechs Imkervereinen und einem Bienensachverständigen lediglich zwei Imkervereine informiert worden sind. Diese zwei Imkervereine repräsentieren 15% der Imker im Landkreis Forchheim.
Ebenfalls eine Nachfrage von uns an AELF Bayreuth ergab, dass Informationen von den meldenden Landwirten vorliegen, das aber aus Gründen des Datenschutzes eine Herausgabe der Daten (Landwirt, Flur-Nr.) nicht erfolgen kann.
Was fällt hier auf?
Die Gesetzesauflagen zum Schutze der Bienen scheinen von allen in die Pflicht genommenen Akteuren erfüllt worden zu sein. Von Südzucker, wenn auch lückenhaft, und die Landwirte haben gemeldet, die Information liegt im AELF vor. Der praktizierende Imker mit seinen Bienenvölkern ist außen vor.
Es fehlt eine allgemeinverständliche, sachliche Information, die man/frau verstehen kann und die Nennung der in Frage kommenden Landwirte mit betroffener Flur-Nr. an die Imker. Nur so kann der Imker verantwortlich entscheiden, ob Maßnahmen zum Schutz der Bienen erforderlich sind und sich mit den Landwirten austauschen.
Jeden Imker zuzumuten, sich bezüglich der Gesetzgebung und der Auflagen selbst sachkundig zu machen und die Landwirte und Flurstücke herauszubekommen ist nicht praxisgerecht.
Eine direkte Information an die betroffenen Imker ist machbar. Die Daten liegen vor. Man muss es nur tun.
Wir bitten um Kommentare, Hinweise und/oder andere Vorschläge.
Die obigen Ausführungen dienen ausschließlich dem Zwecke, aufzuzeigen, dass die vorgegebenen Auflagen zum Schutze der Bienen aus unserer Sicht so nicht praktikabel sind und ins Leere laufen. Die Fragwürdigkeit/Notwendigkeit bzw. die laufende Diskussion von Sinn /Unsinn des Einsatzes hochgiftiger Substanzen in der Umwelt bleibt hier außen vor. Der vorliegende Sachstand bezieht sich auf den Landkreis Forchheim.
Der vorliegende Aufruf ist an unsere Imker, betroffene Verein, Verbände, Einrichtungen und an Freunde in Politik und im Landkreis gerichtet. Die örtliche Presse haben wir gebeten entsprechend zu berichten.
Wolf-Dietrich Schröber